Feuerwehr

„Retten, Bergen, Löschen, Schützen“ ist das Motto der Feuerwehr. Neben dem klassischen Hausbrand mit Personenrettung gibt es viele weitere Aufgaben für die Feuerwehrleute. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachwerte geschützt werden müssen. Die Einsätze reichen von der klassischen Katze auf dem Baum, dem Verkehrsunfall, der vermissten Person oder dem eingeschlossenen Kind im Fahrzeug bis hin zu auslaufenden Flüssigkeiten und Gefahrstoffunfällen.

Für die Bewältigung der unterschiedlichen Schadensszenarien sind neben dem feuerwehrtechnischen Handwerkzeug auch Spezialfähigkeiten gefragt. Professionelle Taucher, Höhenretter und Fachleute für beispielsweise chemische und biologische Stoffe komplettieren die Feuerwehr in Ihrer ganzen Einsatzbreite.

Feuerwehrleute haben die unterschiedlichsten Berufe gelernt. Egal ob Handwerker, Informatiker oder Pflegefachkraft, jeder bringt sein Wissen ein und ist eine Bereicherung für die gemeinsame Sache.

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Österreichisches Rotes Kreuz

Das Österreichischen Roten Kreuz (Landesverband Oberösterreich) unterstützt im weltweiten Netzwerk der Hilfe, im Fall von Großeinsätzen und Katastrophen, in folgenden Bereichen:

  • Sanitätsdienstliche und notärztliche Versorgung von Verletzten und Erkrankten
  • Koordinierter Transport von Verletzten und Erkrankten
  • Kurzfristige Errichtung und Betrieb von Notquartieren und Sanitätshilfsstellen
  • Sicherstellung von Verpflegsversorgung (Feldküchen)
  • Versorgung mit Trinkwasser (Trinkwasserverteilung und –aufbereitung)
  • Suche von vermissten Personen (Suchhundestaffeln)
  • Dekontamination von verletzten Personen
  • Psychosoziale Betreuung von Betroffenen (Krisenintervention)
  • Versorgung mit Blut- und Gewebeprodukten (Blutspendedienst)

 

  • Notkommunikation im Wege der SKKM-Frequenzen (Kurzwelle)
  • Zentrale Stelle zur Gesamtkoordinierung von freiwilligen Helfern
  • Mithilfe bei Errichtung und Betrieb von Sanitätssammelstellen
  • Mithilfe bei Errichtung und Betrieb von Notspitälern
  • Mithilfe bei der Evakuierung der Bevölkerung aus gefährdeten Gebieten
  • Weltweite Mithilfe beim Zusammenführen von getrennten Personen (Suchdienst)

Zur Koordination der eingesetzten Kräfte und als Ansprechpartner für andere Organisationen, stehen flächendeckend Kommandostrukturen zur Verfügung. Dabei bedient sich das Österreichische Rote Kreuz standardisierter Methoden und Verfahren, die im Wege des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) bundesweit vereinheitlicht sind.

Nähere Informationen zum Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich erhalten Sie unter: www.roteskreuz.at/ooe oder an jeder oberösterreichischen Rotkreuz-Dienststelle.

 

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Der Rettungsdienst

Der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst ist eine Pflichtaufgabe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Dieses überträgt die ausführende Verantwortung auf die 26 bayrischen Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung (ZRF) auf Regionalebene.

Die Hilfsorganisationen wie z.B. Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, z.T. Berufsfeuerwehren und mehreren privaten Rettungsdienstanbietern führen den Rettungsdienst in den Städten und Landkreisen durch.

Der Rettungsdienst wird in die Teilbereiche Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport untergliedert.

 

Auftrag der Notfallrettung und des Notarztdienstes ist es, akut erkrankte oder verletzte Personen die in Lebensgefahr oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind notfallmedizinisch erstzuversorgen, deren Transportfähigkeit herzustellen und geeigneten Krankenhäusern zuzuführen.

Auftrag des Krankentransportes ist es, Erkrankte oder Verletzte zu transportieren, die nicht lebensgefährlich erkrankt oder verletzt sind, jedoch während des Transportes einer medizinischen fachlichen Betreuung bedürfen. Beispielhaft wäre hier z.B. der Transport von einem Kreiskrankenhaus in eine Spezialklinik oder die Einweisung eines Patienten von zu Hause in ein Krankenhaus zu nennen.

Aufgaben, Funktion und Fähigkeiten im Hochwasserfall

Im Hochwasserfall werden verletzte Personen durch den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst schnellstmöglich versorgt. Er kann auch vorsorglich durch die Leitstelle alarmiert werden um sich im sogenannten Bereitstellungsraum aufzuhalten um im Bedarfsfall aktiviert zu werden.

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Der Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst stellt bei Katastrophen wie Hochwasser die medizinische Erstversorgung von Verletzten und Erkrankten sicher, indem er den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst unterstützt und ergänzt.

Der Sanitätsdienst gliedert sich in Bayern in eine sogenannte Schnelleinsatzgruppe Behandlung und Transport. Die mindestens zehn Helfer starke Schnelleinsatzgruppe (SEG) Behandlung verfügt über Geräte- und Mannschaftstransportfahrzeuge, die für eine Verletzten- oder Erkranktenzahl von 25 bis 50 Personen ausgelegt ist. Die SEG Behandlung ist in der Lage provisorische Behandlungsplätze, vergleichbar mit Feldlazaretten, über einen gewissen Zeitraum zu betreiben. Der Schnelleinsatzgruppe Transport stehen zwei sogenannte Notfallkrankentransportwagen zu Verfügung, in denen pro Fahrzeug ein sitzender und ein liegender Patient transportiert und in Krankenhäuser oder provisorischen Behandlungseinrichtungen verbracht werden können.

Aufgaben, Funktion und Fähigkeiten im Hochwasserfall

  • Einrichten und Betreiben von Behandlungsstellen für eine Vielzahl von Erkrankten und Verletzten
  • Transport von Verletzten und Erkrankten in Krankenhäuser oder provisorischen Behandlungseinrichtungen
  • Übernahme von pflegerischen Maßnahmen im Falle eines Ausfalls oder einer Kapazitätsüberschreitung von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
  • Mitwirkung bei der Evakuierung von Gebäuden und Pflegeeinrichtung und Transportaufgaben für die Bewohner und Patienten
  • Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung für Helfer anderer Fachdienste während des Hochwassereinsatzes

Mögliche Aufgaben nach Ende des Hochwasserfalls

  • Rücktransport von Verletzten und Erkrankten in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen
  • Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung für Helfer anderer Fachdienste während der Aufräumarbeiten nach dem Hochwassereinsatz
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Polizei

Die Sicherheitsbehörden und deren Organe wirken an den Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde mit durch

  • Wegweisung Unbeteiligter, die den Katastropheneinsatz behindern, sich selbst gefährden oder die Privatsphäre der Betroffenen beeinträchtigen
  • Ermittlung der Identität Betroffener
  • Weitergabe der Daten an Organe der Behörde

Für die Sicherheitsbehörden und deren Organe besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und zur ersten allgemeine Hilfeleistungspflicht (EAH)

Können bei Gefahren, deren Abwehr  in die Zuständigkeit anderer Verwaltungsbehörden, des Hilfs- und Rettungswesens oder der Feuerpolizei gehört, diese nicht rechtzeitig einschreiten, ist die Polizei zur sofortigen Hilfeleistung verpflichtet. Diese EAH endet mit dem Einschreiten der zuständigen Behörde, der Rettung oder Feuerwehr.

 

 

Weitere Aufgaben der Sicherheitsbehörden:

  • Suche nach abgängigen Personen, wenn z.B. ein (Lawinen-) Unfall befürchtet wird
  • Identifizierung von Leichen z.B. nach einem Massenunfall
  • Schutz hilfloser Personen z.B. Bewusstloser, Schwerverletzter
  • Sicherung oder Bewachung von Sachen z.B. wegen Plünderungsgefahr
  • Wegweisung Schaulustiger, die z.B. die Arbeit von Einsatzkräften behindern

 

Häufig stehen diese Aufgaben im Zusammenhang mit

  • Kriminalpolizeilichen Erhebungen (Ursachenerhebung)
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit
  • Verkehrspolizeiliche Maßnahmen etc.
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Österreichisches Bundesheer

Einsatz des Bundesheeres bei Katastrophenfällen

Das Militärkommando Oberösterreich ist als territoriales Kommando innerhalb des Bundeslandes die Schnittstelle zwischen den einzelnen Truppen des Bundesheeres, den Einsatzorganisationen und Behörden. Bei Katastrophenfällen kann das Bundesheer zur Hilfeleistung (Assistenz) herangezogen werden.

Zur Anforderung von Truppen sind die Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Bürgermeister usw.) innerhalb ihres Wirkungsbereiches berechtigt, wenn sie eine ihnen zukommende Aufgabe zur Bewältigung einer Katastrophe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können.

Es obliegt den angeführten zivilen Behörden zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

Die Anforderung zur Hilfeleistung hat

  • den Zweck,
  • den voraussichtlichen Umfang,
  • die voraussichtliche Dauer und
  • jene Umstände, weshalb die zugrundeliegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann, zu beinhalten.

Die Anforderung von Hilfeleistungen wird im Normalfall an das Militärkommando Oberösterreich bzw. an die Landeswarnzentrale (vorzugsweise per E-Mail) gerichtet.

www.bundesheer.at

 

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Österreichische Wasserrettung Landesverband OÖ

Die Österreichische Wasserrettung Landesverband OÖ (ÖWR LV OÖ) ist eine Hilfs- und Rettungsorganisation, die sich den Kampf gegen den Ertrinkungstod zur Aufgabe gemacht hat. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und können 24/7 über die Landeswarnzentrale alarmiert werden.

HAUPTAUFGABEN

Prävention:

Unter dem Motto: „Vom Nichtschwimmer zum Schwimmer, vom Schwimmer zum Rettungsschwimmer“ bietet die ÖWR LV OÖ zahlreiche Schwimm- und Rettungsschwimmkurse an. Weitere Veranstaltungen und Seminare sollen darüber hinaus Laien unterstützen, Gefahren zu erkennen und die richtigen Maßnahmen bei einem Ertrinkungsunfall zu setzen.

 

 

Aktive Sicherheitsleistungen:

In 23 Ortstellen sorgen ca. 550 aktive Mitglieder mit regelmäßigen Diensten bei Badewetter, als auch bei zahlreichen Kultur- und Sportveranstaltungen für Sicherheit im und am Wasser und leisten bei Notfällen Erste Hilfe.

 

Einsätze:

Unterschiedliche Bootstypen gewährleisten ein breites Leistungsspektrum und können bei Hochwassereinsätzen, Seenotbergungen oder Versorgungsfahren gezielt ausgewählt und eingesetzt werden. Speziell ausgebildete TaucherInnen und WildwasserretterInnen kommen sowohl bei Such- und Bergungseinsätzen von Personen und Sachgütern in stehenden oder in fließenden Gewässern als auch bei Alarmierungen durch die Landeswarnzentrale bei Notsituationen und Katastrophen zum Einsatz.

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Österreichischer Bergrettungsdienst, Landesverband Oberösterreich

Aufgabe des Österreichischen Bergrettungsdienstes, Landesverband Oberösterreich ist es, im unwegsamen, insbesondere alpinen Gelände Verunglückte, Vermisste oder sonst in Not Geratene (auch zur Vorbeugung bzw. Hintanhaltung von materiellen Schäden) zu suchen, zu bergen, zu versorgen und zu retten. Diese Tätigkeit wird vornehmlich im örtlichen Bereich des Bundeslandes Oberösterreich und in den anschließenden Grenzgebieten ausgeübt.

Leistungen im Detail:

  • Suchen, Retten und Bergen von Personen aus Höhen und Tiefen (unwegsames Gelände, Gebäude, Industrieanlagen)
  • Suchen, Retten und Bergen von Personen aus Wasserläufen im alpinen Gelände (Canyoninggruppe)
  • Suchen von Personen mittels Diensthunden im unwegsamen Gelände, unter Lawinen und eingestürzten Gebäuden
  • Flugrettertätigkeit
  • Evakuierung von Personen aus unwegsamen Gelände
  • Transport von Personen und Material im unwegsamen Gelände im Sommer und Winter mittels Spezialfahrzeugen wie Skidoo, Quad oder Raupenfahrzeug
  • Erkundung von Schadens- und Gefahrenstellen im unwegsamen Gelände (Lawinensituation, Verklausungen, Vermurungen, etc.)
  • Sicherung anderer Einsatzkräfte im unwegsamen Gelände, auf Gebäuden und Industrieanlagen
  • Unterstützung von Liftbetreibern bei der Evakuierung von Liftanlagen und Seilbahnen
  • Unterstützung von Hubschrauberbetreibern bei der Beurteilung von Landeplätzen sowie dem Betrieb der selbigen (Kennzeichnung, Einweisung, Absperrmaßnahmen)
  • Mitwirkung in integrierten Einsatzstäben durch ausgebildetes Personal
  • Eigene Verlegungsfähigkeit durch vorhandenen Fuhrpark
  • Sämtliche Leistungen der Bergrettung können unterstützt durch eigene Bergrettungsnotärzte erbracht werden

 

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Caritas in Oberösterreich

Die Caritas in Oberösterreich setzt in der Katastrophenhilfe insbesondere ihre Stärke in der sozialen Unterstützung und Beratung ein. Es geht darum, die größte Not zu lindern (Kleidung, Nahrung, Obdach, Hygiene), den Wiederaufbau zu unterstützen, aber auch das seelische Leid zu lindern (Beratung, Betreuung).

Kernkompetenzen der Caritas-Katastrophenhilfe sind:

  • Freiwilligenmanagement
  • Lukrieren und Verteilen von Geld- und Sachspenden
  • Professionelle Sozialarbeit
  • Beratungs- und Vernetzungskompetenz
  • Seelsorgerische / menschliche / persönliche Begleitung
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Längerfristige und nachhaltige Arbeit
  • Shelter-Kompetenz – Organisation von kleineren Notunterkünften
  • Letztes Sicherheitsnetz

 

Die Caritas in Oberösterreich verfügt über erfahrene SozialarbeiterInnen und das Netz der RegionalCaritas in allen Bezirken, mit dem in Zusammenarbeit mit dem Pfarren freiwillige HelferInnen mobilisiert werden können. Sie leistet akute Nothilfe, mobilisiert und verteilt Sachspenden und kann mit psychosozialer Beratung den Betroffenen zur Seite stehen. Sie bietet insbesondere längerfristige Hilfe für Menschen, die zu einem späteren Zeitpunkt nach der Katastrophe noch Unterstützung brauchen.

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Der oberösterreichische Zivilschutzverband – Schwerpunkt Hochwasser

Das Ziel des OÖ Zivilschutzverbandes ist, den Bürgern die verschiedensten Gefahren aufzuzeigen und sie bei der Gefahrenvermeidung und der Vorbereitung für einen krisensicheren Haushalt zu unterstützen. Die empfohlenen Selbstschutzmaßnahmen helfen, sich in Notsituationen richtig zu verhalten, Erstmaßnahmen durchzuführen und somit die Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzorganisationen zu überbrücken.

Bundesministerium für Inneres gibt es den. Die Aufträge der Zivilschutzverbände begründen sich im Artikel 9a der Österreichischen Bundesverfassung. Das Bundesministerium für Inneres bedient sich dafür des Zivilschutz-Bundesverbandes und der neun Landesverbände. Beim oberösterreichischen Zivilschutzverband beschäftigt sind hauptberufliche Mitarbeiter, sie unterstehen dem ehrenamtlichen Präsidium, das sich aus den im Landtag vertretenen Parteien zusammensetzt. In den Bezirken sind ehrenamtliche Bezirksleiter die erste Ansprechperson für Sicherheit- und Selbstschutzfragen, sie sind außerdem das Bindeglied zu den ehrenamtlichen Zivilschutzbeauftragten, die von den Bürgermeistern nominiert werden.

Im Gegensatz zu den Feuerwehren und den Rettungsdiensten hat der Zivilschutzverband im Katastrophenfall keine operative Aufgabe im Katastrophenfall.

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser

Das Bewusstsein für das Gefahrenpotenzial bei Hochwasser und Überflutungen ist die Grundlage für weitere Schritte zum Selbstschutz bei den Bürgern.  Der OÖ Zivilschutz informiert die Bevölkerung durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren und Folder, Presse- und andere Medienarbeit, sowie Beratung und Vorträge über die Wichtigkeit und Art der Prävention für einen solchen Katastrophenfall. Gerade während und nach einem solchen Schadensereignis ist die Bevölkerung besonders offen für die Vorsorge.

Unterschieden wird in der Zivilschutz-Arbeit zwischen Überflutungen und Starkregenereignissen, die unabhängig von Flussläufen auftreten können, und einem großflächigem Hochwasser. Bereits hier setzt die Bewusstseinsbildung des Zivilschutzes an. Durch die zunehmende Anzahl von klimabedingten Starkregenereignissen und damit auch verbundenen Hangwässern sind zunehmend auch Gebiete betroffen, die von Hochwasser bisher nicht betroffen waren. Hier setzt die Infokampagne des Zivilschutzes an, die Bürger werden darüber aufgeklärt, dass ein Starkregenereignis jeden treffen kann, was eine Vorsorge (welcher den Selbstschutzmaßnahmen für ein Hochwasser-Großereignis stark ähnelt) unumgänglich macht.

Für beide Szenarien gibt es umfangreiche Infomaterialien. In der Broschüre „Unwetter. Vorsorge und Verhaltensmaßnahmen“ wurde beiden Themen ein Kapitel gewidmet. Der Folder „Starkregen – Das Wasser bahnt sich seinen Weg; Vorsorge für Überflutungen, Hangwasser & Sturzfluten informiert über die Gefahren des Starkregens, möglichen Objektschutz und notwendige Verhaltensmaßnahmen).

Die Broschüre „Hochwasser – Selbstschutz. Sicheres Oberösterreich“ gibt nützliche Tipps für die Zeit vor, während und nach einem Hochwasser – inklusive Fachkommentare der Blaulichtorganisationen. Besonders hilfreich sind dabei die Checklisten, für die Ausrüstung, für bauliche Maßnahmen und einem Sicherheitscheck während der Katastrophe. Dazu gibt es wertvolle Infos über die Schadensdokumentation und Aufräumarbeiten. Zudem gibt es einen Selbstschutztipp zu dem Thema, ein Infoblatt über die richtige Handhabung  von Sandsäcken steht ebenfalls zur Verfügung.

Die Drucksorten können kostenlos beim OÖ Zivilschutz bestellt werden, stehen aber auch auf www.zivilschutz-ooe.at zum Download zur Verfügung. Über die Tochterfirma des Zivilschutzes, die Zivil- und Katastrophenschutz Einkauf und Service GmbH (www.zivilschutz-shop.at) können die Bürger Produkte für Katastrophenfälle erwerben. Unter anderem werden hier Sandsäcke angeboten – denn oft fehlt bereits das Bewusstsein, wo diese sonst erhältlich sind.

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SVE im Feuerwehrwesen

SVE steht für „Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen”. Feuerwehrmitglieder werden nach belastenden Einsätzen von speziell geschulten PEERS in zwei aufeinander folgenden Sitzungen, betreut. Ziel sind die Rückführung von der Stresssituation zur Normalität und die Stabilisierung des/der Betroffenen.

Das SVE Team ist in Oberösterreich flächendeckend aufgebaut. In 18 Bezirken stehen insgesamt ca. 140 Peers für unsere Feuerwehren zur Verfügung.

Wann ist die Betreuung durch das SVE induziert?

  • Tod oder schwere Verletzung von Kameraden im Einsatz
  • Suizid eines Kollegen/einer Kollegin
  • Tod von Kindern
  • Bergung von Toten
  • Starkes Medieninteresse
  • Todesangst
  • Jedes ungewöhnlich belastende Ereignis

Im Falle von besonders schweren Belastungsreaktionen (PTBS, Depressivität, etc.) werden die Betroffenen an die Krisenhilfe vermittelt.

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Der Betreuungsdienst

Betreuungsdienst bedeutet, dass in einer Katastrophenlage wie etwa im Hochwassereinsatz oder größeren Unglücken die soziale Betreuung, die Bereitstellung und Einrichtung von Notunterkünften bzw. notdürftigen Wartebereichen und die Verpflegung gestellt wird.

Der betroffene Mensch -also eine Person die durch ein Schadensereignis geschädigt wurde, aber weder verletzt noch erkrankt ist- steht herbei im Focus.

Der Betreuungsdienst gliedert sich in Bayern in sogenannte Schnelleinsatzgruppen Betreuung und Verpflegung welche im Falle der Betreuung in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt vorgehalten werden.

Das Material und die Fahrzeuge werden z.T. über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und z.T. über die Träger der Schnelleinsatzgruppen beschafft und durch ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen (Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe) betrieben.

Die Schnelleinsatzgruppe Betreuung und Verpflegung haben Fahrzeuge, Anhänger und mobile Küchenausrüstungen um mehrere hundert Menschen betreuen, verpflegen und unterbringen zu können.

Im Hochwasserfall ist der Betreuungsdienst für die Betreuung, Registrierung und Information von Betroffenen und für die Unterbringung und Verpflegung von Betroffenen und Helfern zuständig.

Der Betrieb und die Aufrechterhaltung von Notunterkünften und Verpflegungsstellen nach einem Hochwasserfall ist bis zur Wiederaufnahme regelrechter Infrastrukturen zu gewährleisten. Ebenso zählt die Rückführung von Zivilpersonen und pflegebedürftigen Personen in deren angestammten Häuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zu den Aufgaben des Betreuungsdienstes, sobald diese wieder gefahrlos bewohnbar sind.

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Freiwillige (ungebundene) Helfer – Spontanhelfer

Freiwillige (ungebundene) Helfer bzw. Spontanhelfer bringen sich bei Naturkatastrophen und Großschadensereignissen neben den bekannten und organisierten Akteuren im Katastrophenschutz zur Bewältigung der Lage ein. Die erbrachten Hilfen und Tätigkeiten werden ohne konkrete Anforderung bzw. Auftrag, unentgeltlich und ohne zeitliche Bindung erbracht werden.

Die Tätigkeiten können vom körperlichen Arbeitseinsatz über die Bereitstellung von (Spezial-) Gerätschaften bis hin zu Dienstleistungen und Beratungen reichen.

Im Hochwasserfall umfasst die Hilfestellung beispielsweise folgende Leistungen:

  • Hilfe beim Füllen und der Verarbeitung von Sandsäcken
  • Transportaufgaben zum Beispiel durch Gestellung von Traktoren, Lastkraftwagen etc.
  • Einbringen von Fachkenntnissen (je nach Ausbildungs- und Berufsstand) z.B. aus dem medizinischen Bereich oder Ingenieursberatung
  • Versorgung und/oder Unterstützung bei einfachen Aufräum- und Reinigungsarbeiten der direkt vom Hochwasser Betroffenen

Die freiwilligen Helfer bzw. Spontanhelfer sind in der Regel keiner der zur Katastrophenhilfe verpflichtenden Organisationen, wie Feuerwehr oder Hilfsorganisationen zugehörig.

Um das mögliche Potenzial dieser Helfer in der Schadensbewältigung erfolgreich einsetzen zu können, sind für eine gute und strukturierte Einbindung gründliche Vorbereitungen seitens der Katastrophenschutzbehörden und -organisationen zu treffen.

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