Feuerwehrwesen in Österreich

Das Feuerwehrwesen in Österreich setzt sich in Summe aus 4.799 Feuerwehren zusammen, davon:

  •  4.487 Freiwillige Feuerwehren
  • 306 Betriebsfeuerwehren
  • 6 Berufsfeuerwehren

mit insgesamt ca. 341.300 Mitgliedern (davon aktiv: ca. 257.250, Jugend: ca. 28.600, Reserve: ca. 55.450)

Durch die föderalistische Struktur des Feuerwehrwesens in Österreich gibt es neun unterschiedliche Landesfeuerwehrgesetze sowie neun unterschiedliche Katastrophenhilfegesetze. Diese finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Zahlenstand: 2019, aktuelle Zahlen und weitere Details finden Sie auf der Homepage des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes unter www.bundesfeuerwehrverband.at.

„Retten, Bergen, Löschen, Schützen“ ist das Motto der Feuerwehr.

Feuerwehrwesen in Salzburg

Der Landesfeuerwehrverband bildet die Gesamtheit aller freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Pflichtfeuerwehren im Bundesland Salzburg.

Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:

  • Bereitstellung Betrieb der Landesfeuerwehrschule zur Aus- und Fortbildung für Feuerwehrmitglieder und im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
  • Aufstellung von überörtlichen Einsatzeinheiten für nationale und internationale Einsätze und Übungen
  • Organisation des Feuerwehrwesens im Bundesland Salzburg mittels Richtlinien und Dienstanweisungen
  • Leistung von Kostenersätzen und Förderungen
  • Sicherung der Schlagkraft der Salzburger Feuerwehren

Das Salzburger Feuerwehrgesetz sieht für jede Gemeinde eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr vor. Sie ist eine Einrichtung der Gemeinde und handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrag des Bürgermeisters.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören u.a.:

  • Hilfeleistungen bei öffentlichen Notständen aller Art, insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen Gefahren abzuwehren
  • Durchführung von Brand(sicherheits)wachen
  • Kommissionsdienst im Rahmen der Feuerbeschau und Behördenverfahren
  • Hilfeleistung im Katastrophenfall und auch bei vorbeugenden Maßnahmen
  • Technische Hilfeleistungen für die Bevölkerung zu denen die Feuerwehren technisch und personell geeignet ist
  • Laufende Aus- und Fortbildung der Mitglieder

 

Spezielle Aufgaben der Feuerwehr im Hochwasserfall

Wichtigster Grundsatz für die Feuerwehren ist die Abwehr von Gefahren für:

  • Menschen:
    • Rettung und Bergung von Personen
    • Versorgung Verletzter
    • Dekontaminationsmaßnahmen
    • Evakuierungsmaßnahmen
    • Mithilfe bei der Unterbringung und Verpflegung evakuierter Personen
    • Versorgungsmaßnahmen
    • Information und Warnung der Bevölkerung
  • Tiere:
    • Rettung und Bergung von Tieren
    • Evakuierungsmaßnahmen
    • Versorgungsmaßnahmen
  • Sachwerte:
    • Freimachung und -haltung von Verkehrswegen
    • Bau von provisorischen Dämmen bzw. Hochwasserbarrieren
    • Mithilfe bei der Sperre gefährdeter Verkehrswege
    • Sicherungsmaßnahmen an Bauwerken
    • Bergung von Kultur- und Sachgütern
  • Umwelt:
    • Bau von provisorischen Dämmen bzw. Hochwasserbarrieren
    • Aufbau von Umweltschutzmaßnahmen
    • Bewältigung von Gefahrstoffeinsätze

 

Mitwirkung der Feuerwehr nach dem Hochwasserfall

    • Wiederherstellung der Infrastruktur
    • Freimachen von Verkehrswegen
    • Allgemeine Aufräum- und Rückbauarbeiten
    • Evaluierung der Einsatz- und Notfallpläne
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