Feuerwehrwesen in Bayern

Allgemeine Beschreibung der Organisation

„Retten, Bergen, Löschen, Schützen“ ist das Motto der Feuerwehr. Neben dem klassischen Hausbrand mit Personenrettung gibt es viele weitere Aufgaben für die gut 300 000 bayrischen Feuerwehrleute. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn Menschen, Tiere, die Natur oder Sachwerte geschützt werden müssen. Die Einsätze reichen von der klassischen Katze auf dem Baum, dem Verkehrsunfall, der vermissten Person oder dem eingeschlossenen Kind im Fahrzeug bis hin zu auslaufenden Flüssigkeiten und Gefahrstoffunfällen.

Für die Bewältigung der unterschiedlichen Schadensszenarien sind neben dem feuerwehrtechnischen Handwerkzeug auch Spezialfähigkeiten gefragt. Professionelle Taucher, Höhenretter und Fachleute für beispielsweise chemische und biologische Stoffe komplettieren die Feuerwehr in Ihrer ganzen Einsatzbreite.

Feuerwehrleute haben die unterschiedlichsten Berufe gelernt. Egal ob Handwerker, Informatiker oder Pflegefachkraft, jeder bringt sein Wissen ein und ist eine Bereicherung für die gemeinsame Sache.

Die Feuerwehreinsatzkräfte in Deutschland unterteilen sich in freiwillige Feuerwehrleute sowie hauptamtliches Personal bei Betriebs-, Werk- und Berufsfeuerwehren. 95 % sind ehrenamtlich tätig und in freiwilligen Feuerwehren organisiert.

Für das Aufstellen und Unterhalten der Feuerwehren ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Gemeinde zuständig. Sie sind auch zuständig, wenn es darum geht die Geräte und Fahrzeuge für die Feuerwehren zu beschaffen. Um diese große Aufgabe realisieren zu können, erstellen die Gemeinden Feuerwehrbedarfspläne.

In Bayern gibt es stand 2020

  • 7552 Freiwillige Feuerwehren
  • 7 Berufsfeuerwehren
  • 159 Werkfeuerwehren
  • 54 Betriebsfeuerwehren

Der Landesfeuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren unterstützen Ihre Mittglieder durch das Ausarbeiten von Handlungsempfehlungen. Eine weitere Aufgabe dieser Zusammenschlüsse ist es, die Interessen der Mitglieder gegenüber den Behörden zu vertreten.

Auch bei dem Thema Hochwasser können die Feuerwehren einiges leisten und sind ein wichtiger Bestandteil im Umgang mit dieser Art der Katastrophe.

Nur was ist denn eigentlich eine Katastrophe?

Nun das bayrische Katastrophenschutzgesetz besagt,

 

„Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.“

Das heißt, es muss die Gesundheit vieler Menschen, die für uns wichtige natürliche Lebensgrundlage, wertvollen Gebäude und Sachen in ungewöhnlichem Ausmaß betroffen sein. Außerdem sind in der Regel, um diese Ereignisse unter Kontrolle zu bekommen, eine außergewöhnlich hohe Zahl an Einsatzkräften und Einsatzmitteln notwendig sowie eine spezielle Führung die der Katastrophenschutz stellen kann.

Wenn so ein Ereignis eingetroffen ist, dann wird also der Katastrophenschutz aktiv.

Der Katastrophenschutz ist die Aufgabe der allgemeinen Inneren Verwaltung. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Dafür stehen ihnen die zur Katastrophenhilfe verpflichteten Dienststellen und Organisationen zur Verfügung.

Um auf wiederkehrende Katastrophen vorbereitet zu sein, erfüllt der Katastrophenschutz folgende Aufgaben:

  1. Erstellen und fortschreiben allgemeiner Katastrophenschutzpläne und besondere Alarm- und Einsatzpläne zu
  2. die Katastropheneinsatzleitung zu regeln und dabei auf eine ausreichende Aus- und Fortbildung zu achten
  3. durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung vorzuhalten
  4. in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen durchzuführen

 

Behörden können Katastrophenhilfe anfordern. Dazu verpflichtet Katastrophenhilfe zu leisten sind die Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Diese Verpflichtung besteht nur, wenn die Erfüllung der eigenen ursprünglichen Aufgaben der Organisationen trotzdem noch ausgeführt werden können.

Den Antrag auf Katastrophenhilfe stellt die Katastrophenschutzbehörde für ihr Gebiet. Braucht sie Hilfe von auswärts, so stellt sie das Ersuchen bei der für das Gebiet zuständigen Katastrophenschutzbehörde.

 

Wie schon erwähnt müssen Katastrophenschutzpläne und Notfallpläne im Vorfeld erstellt und laufend aktualisiert werden.

Die Katastrophenschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Katastrophenschutzpläne unter Verwendung des Katastrophenschutz-Informationsverbundsystems GeoKat zu erstellen, regelmäßig zu überarbeiten und sich dabei der zur Katastrophenhilfe verpflichteten und privaten Unternehmen, zu bedienen. Geokat ist eine bayernweit verwendete Software zur Verwaltung von ortsrelevanten Informationen.

Notfallpläne sind für die Nutzer (z.B. Behörde, Einsatzorganisation, sonstige Einsatzkraft, Unternehmen) ein wichtiges Instrument zur Bewältigung von drohenden oder bereits eingetretenen Schadensereignissen oder Krisensituationen und enthalten daher möglichst alle Informationen, die zur effizienten, situationsangepassten Bewältigung dieser Ereignisse oder Situationen erforderlich und notwendig sind.

Im Notfallplan werden die Erreichbarkeiten von Dienststelen und Organisationen und von Privatfirmen (Bauunternehmen, Tankstellen, Supermärkte, …) mit ihren Leistungsmöglichkeiten erfasst. Auch Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hotels die Zur Unterbringung von evakuierten Personen geeignet sind.

Für vorab definierte ereignis- bzw. objektbezogene Bedrohungsbilder, also für Gefahren, die vorhersehbar sind und besondere planbare Maßnahmen oder Einsatzmittel erfordern sind ebenfalls Planungen vorhanden. Beispiele dazu sind Stromausfall, Unwetter, Bahnunfälle, Betriebe die Gefahrstoffe in erheblichen Umfang verwenden. In den Planungen sind auch die Alarmierung und die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung enthalten. Sie beinhalten Checklisten und konkrete Arbeitsaufträge.

 

Katastrophenschutzpläne sind also die Summe von Notfallplänen

 

Aufgaben, Funktion und Fähigkeiten im Hochwasserfall

Die Grundaufgabe der Feuerwehr ist es, auch im Hochwasserfall den Brandschutz sicherzustellen. Weiter kann sie eingesetzt werden um die Bürger mittels Lautsprecherfahrzeugen zu warnen. Außerdem kann sie bei den Arbeiten für den technischen Hochwasserschutz (Deichbau/-sicherung, Sandsäcke befüllen, Stegebau) unterstützen. Zur Sicherung und Kontrolle der Deiche können die Feuerwehren herangezogen werden. Auch Feuerwehrtaucher können bei diesen Arbeiten helfen. Sollte das Hochwasser schon so weit fortgeschritten sein, dass eine Evakuierung notwendig ist, ist dies eine weitere Aufgabe, die der Feuerwehr übertragen werden kann.

Mögliche Aufgaben nach Ende des Hochwasserfalls

Die aufgebauten Stege, Gerüste und andere Hilfsmittel können mit Hilfe der Feuerwehr zurückgebaut werden. Nach einem Hochwasser können wichtige Verkehrswege von Schlamm und Schwemmgut blockiert sein. Das Freiräumen kann der Feuerwehr übertragen werden. Dabei werden sie dann von Firmen mit Radladern und vom Gemeindebauhof unterstützt. Sollten während der Dauer des Hochwassers neue Gefahrenstellen entstanden sein, die nicht sofort behoben werden können, können diese durch Absperrmaßnahmen vorläufig gesichert werden.

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