Feuerwehrwesen in Österreich

Das Feuerwehrwesen in Österreich setzt sich in Summe aus 4.799 Feuerwehren zusammen, davon:

  •  4.487 Freiwillige Feuerwehren
  • 306 Betriebsfeuerwehren
  • 6 Berufsfeuerwehren

mit insgesamt ca. 341.300 Mitgliedern (davon aktiv: ca. 257.250, Jugend: ca. 28.600, Reserve: ca. 55.450)

Durch die föderalistische Struktur des Feuerwehrwesens in Österreich gibt es neun unterschiedliche Landesfeuerwehrgesetze sowie neun unterschiedliche Katastrophenhilfegesetze. Diese finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Zahlenstand: 2019, aktuelle Zahlen und weitere Details finden Sie auf der Homepage des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes unter www.bundesfeuerwehrverband.at.

„Retten, Bergen, Löschen, Schützen“ ist das Motto der Feuerwehr.

Feuerwehrwesen in Oberösterreich

 

Der Oö. Landes-Feuerwehrverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst alle Feuerwehren und Feuerwehrmitglieder im Land Oberösterreich. Der Landesverband versteht sich als Interessensvertretung der einzelnen Feuerwehren und ist im Wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:

  • Organisation der oberösterreichischen Feuerwehren
  • Ausbildung der Feuerwehrmitglieder, aber auch Zivilpersonen
  • Sicherung der Schlagkraft
  • Organisation des Katastrophenschutzes
  • Information über vorbeugenden Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einsatzorganisationen

 

Die Aufgaben der Feuerwehren sind unter anderem:

  • das Setzen von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, der Vorkehrungen für die Brandbekämpfung und der nachfolgenden Sicherungs- und Erhebungsmaßnahmen (vorbeugender und abwehrender Brandschutz);
  • die Vorbereitung und Durchführung von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Minderung der Auswirkungen von Personen- und Sachschäden, soweit diese Schäden durch Unfälle oder Elementarereignisse eintreten (vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz im Sinn des Oö. Katastrophenschutzgesetzes);
  • die Leistung technischer Hilfe, insbesondere Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen sowie für die Umwelt, soweit es sich nicht ausschließlich um Hilfeleistungen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz handelt (technische Hilfeleistung).

Die Gemeinden haben nach Möglichkeit und Zumutbarkeit sowie unter Bedachtnahme auf die Allgemeinen Richtlinien für den Katastrophenschutz in OÖ für einen wirksamen Katastrophenschutz auf Gemeindeebene zu sorgen. Die öffentlichen Feuerwehren sind verpflichtet, die Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes auf Gemeindeebene vorzubereiten und durchzuführen.

Der Oö. Landes-Feuerwehrverband ist verpflichtet, die Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes auf Bezirks- und Landesebene vorzubereiten und durchzuführen

 

Spezielle Aufgaben der Feuerwehr im Hochwasserfall

Hauptziele: Abwehr von Gefahren für

  • Menschen
    • Rettung und Bergung von Personen
    • Versorgung Verletzter
    • Dekontaminationsmaßnahmen
    • Evakuierungsmaßnahmen
    • Mithilfe bei der Unterbringung und Verpflegung evakuierter Personen
    • Versorgungsmaßnahmen
    • Information der Bevölkerung
  • Tiere
    • Rettung und Bergung von Tieren
    • Evakuierungsmaßnahmen
    • Versorgungsmaßnahmen
  • Sachwerte
    • Freimachung und -haltung von Verkehrswegen
    • Bau von provisorischen Dämmen bzw. Hochwasserbarrieren
    • Mithilfe bei der Sperre gefährdeter Verkehrswege
    • Sicherungsmaßnahmen an Bauwerken
    • Bergung von Kultur- und Sachgütern
  • Umwelt
    • Bau von provisorischen Dämmen bzw. Hochwasserbarrieren

Mitwirkung der Feuerwehr nach dem Hochwasserfall

  • Wiederherstellung der Infrastruktur
  • Freimachen von Verkehrswegen
  • Allgemeine Aufräum- und Rückbauarbeiten
  • Evaluierung der Einsatz- und Notfallpläne
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