Eigenvorsorge für Zuhause

Bei der persönlichen Vorbereitung ist es vor allem wichtig zu erkennen, ob das Eigenheim oder die Wohnung in einem möglichen Wirkungsbereich eines Flusshochwassers oder eines Hangwassers befindet. Da Flusshochwasser in der Regel in der Nähe von fließenden oder stehenden Gewässern, wie Flüsse, Bäche oder Seen entstehen, ist für die meisten der Bezug, dass es in diesen Bereichen zu Überflutungen kann noch relativ greifbar.

Befinden sich im näheren Umfeld jedoch keine Flüsse, Bäche oder Seen, kann es passieren, dass man sich in einer Sicherheit vermutet, welche jedoch sehr trügerisch sein kann. Gerade Hangwasser können nach längeren Regenfällen oder Starkregenereignissen entstehen und zu regelrechten Stutzfluten mit erheblichen Gefahren und Zerstörungen führen.

Ob man sich in einem möglichen Hochwasserabflussbereich befindet, kann sofern man nicht schon bereits eigene lokale Erfahrungen und Erkenntnisse gemacht hat, über Informationen von Nachbarn und Mitbürgern oder bei der zuständigen Gemeinde gewonnen und eruiert werden.

HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT FÜR DIE BÜRGER*INNEN

Die zentralen Bereiche des Hochwasser-Risikomanagements die Sie als Bürgerinnen und Bürger betreffen sind Nachsorge, Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

NACHSORGE

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser – Wenn Sie schon einmal ein Hochwasser erlebten dann werten Sie die Schäden aus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können helfen, künftige Hochwasserschutzmaßnahmen zu optimieren.

VERMEIDUNG

Nicht nur die Städte und Gemeinden sind verpflichtet im Rahmen der Bauleitplanung den Hochwasserschutz angemessen zu berücksichtigen. Auch Sie können Risiken vermeiden, indem Sie sich und Ihre Familie sowie ihr Wohngebäude vorbereiten und so weniger anfällig für Hochwasserfolgen sind.

SCHUTZ

Versuchen Sie ihr Wohngebäude oder Grundstück so anzulegen, dass Wasser möglichst an Ort und Stelle versickert. Begrünte Dächer können Wasser wie ein Schwamm aufsaugen und helfen, dass zumindest ein gewisser Teil davon gar nicht erst abfließt. Zudem kann sich das Wasser zum Beispiel in Auenlandschaften entlang der Gewässer ausbreiten ohne Schäden zu verursachen.

VORSORGE

Auch wenn Sie alles dafür getan haben das Hochwasserrisiko zu vermeiden und Schäden von Ihnen und Ihrer Familie abzuwehren, verbleibt ein Risiko. Daher ist jeder Einzelne gefragt, sich und die Familie für künftige Hochwasser zu rüsten. Denken Sie dabei an eine ausreichende Versicherung gegen Hochwasserschäden. Aber auch an einen persönlichen Einsatzplan mit Notfallmaßnahmen…

Persönlicher Einsatzplan mit Notfallmaßnahmen

Ein Hochwasser kommt häufig überraschend, so dass keine Zeit mehr bleibt für lange Überlegungen. Ein gut vorbereiteter und jederzeit griffbereiter Einsatzplan mit Notfallmaßnahmen wappnet Sie und Ihre Familie für den plötzlich auftretenden Ernstfall. Dabei gilt jedoch: keine Zeit verlieren und so früh und gründlich wie möglich ihre Vorsorgemaßnahmen planen und umsetzen.

Hilfestellung bieten Ihnen hierbei z.B. die „Checkliste: So schützen Sie sich vor Hochwasser“

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„Hochwasserselbstschutz – Sicheres Oberösterreich“

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Letzte Vorbereitungen vor einem Hochwasser

Sie haben einen persönlichen Einsatzplan erstellt, Notvorräte eingerichtet und sind sogar auf Evakuierungen vorbereitet. Unmittelbar vor einem drohenden Hochwasser wären noch diese Vorbereitungen ratsam:

  • Verfolgen Sie aufmerksam die Wetterlage
  • Beachten Sie Meldungen der Hochwassermeldezentralen
  • Verfolgen Sie Radio- und Fernsehmeldungen
  • Achten Sie auf Sirenensignale und Lautsprecherdurchsagen
  • Sichern Sie Heizöltanks gegen Aufschwimmen und Umstürzen
  • Organisieren Sie eine Nachbarschaftshilfe und achten auf hilfsbedürftige Personen
  • Bringen Sie Fahrzeuge in Sicherheit
  • Halten Sie ihr Notgepäck griffbereit
  • Beachten Sie unbedingt die Eigensicherheit, insbesondere in tiefergelegenen Räumen

Wie werden Sie vor Hochwasser gewarnt?

Während Flusshochwässer häufig schon viele Stunden oder Tage vorhergesagt werden, können kleinflächige Überflutungen mit Sturzflutereignissen oder gefährliches Hangwasser auch plötzlich und unerwartet geschehen. Die Behörden können dann über einige Rundfunkanstalten Gefahrendurchsagen oder Gefahrenmitteilungen ausstrahlen lassen um die Bevölkerung zu warnen. Österreich nutzt zur Warnung der Bevölkerung bundesweit zusätzlich die klassischen Sirenen. In Deutschland gibt es hingegen nur noch wenige Gemeinden die Sirenen zur Warnung einsetzen können. Ergänzt werden die Sirenen oft durch Lausprecherfahrzeuge. Achten Sie daher immer auf Rundfunkdurchsagen, Sirenensignale und Lautsprecherdurchsagen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde wie Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen an die Bevölkerung weitergegeben werden.

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Unterschiedliche Sirenensignale

Auch wenn sich Österreich und Deutschland neben der Sprache in vielen anderen Sachen gleicht, so haben die Sirenensignale in beiden Ländern unterschiedliche Bedeutungen:

Österreich (bundesweit)

  • 3 Minuten gleichbleibender Dauerton. Bedeutung: Warnung vor einer herannahenden Gefahr.
  • 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Bedeutung: Alarm! Es besteht unmittelbare Gefahr.
  • 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Bedeutung: Entwarnung.
  • 15 Sekunden Dauerton. Bedeutung: Probealarm.
  • dreimal 12 Sekunden Dauerton mit je 12 Sekunden Pause. Bedeutung: Alarmierung der Feuerwehr.

Deutschland

  • 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Bedeutung: Soll die Bevölkerung veranlassen, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Achtung: Diesen Heulton gibt es allerdings nur in wenigen Gemeinden.
  • 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Bedeutung: Entwarnung. Achtung: Diesen Heulton gibt es allerdings nur in wenigen Gemeinden.
  • dreimal 12 Sekunden Dauerton mit je 12 Sekunden Pause. Bedeutung: Alarmierung der Feuerwehr. Diesen Heulton kann dagegen jede Sirene in jeder Gemeinde abgeben.
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Objektschutz – Vorbereitung des Eigenheims oder der Wohnung

Für die Planung geeigneter Schutzmaßnahmen ist es wichtig zu unterscheiden, ob ein Objekt durch Hangwasser, Flusshochwasser oder Grundwasser gefährdet ist – etwa, was die Vorwarnzeit betrifft.

Bei großen Flüssen kann die Vorwarnzeit ausreichen, um im Ereignisfall wirksame Maßnahmen zu treffen. Sind die Bewohner*innen aber im Urlaub, ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Auch bei kleineren Flüssen und Bächen ist aufgrund des raschen Auftretens von Überflutungen in der Regel keine Zeit zu reagieren! Daher sind – wenn möglich – permanent wirksame Schutzmaßnahmen zu präferieren.

Bei Hangwasserereignissen (auch Oberflächenabfluss, Wildes Wasser, Sturzflut oder pluviale Überflutung genannt), als Folge von Starkniederschlägen oder langanhaltenden Niederschlägen kann das Niederschlagswasser nicht mehr versickern und es kommt zu Oberflächenabfluss. Überflutungen durch Hangwasser treten zumeist sehr rasch und unerwartet während eines Niederschlagsereignisses auf. Es gibt derzeit keine Möglichkeit einer verlässlichen Vorwarnung.  Daher müssen bereits im Vorfeld Maßnahmen zum Schutz getroffen werden, die permanent wirksam sind. In diesen Fällen müssen die Maßnahmen jedenfalls so konzipiert sein, dass sie dauerhaft wirken, Sandsackbarrieren, Sandsackersatzsysteme oder händisch zu installierende mobile Verschlüsse, die erst vor einem drohenden Ereignis errichtet werden müssen, sind wenig geeignet um wirksamen Schutz zu bieten.

Je nachdem, ob es sich um bestehende Gebäude oder Neubauten handelt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten das Schadausmaß und das menschliche Leid zu verringern.

Wichtig ist es, sich möglichst frühzeitig über die Gefährdungslage zu informieren. Informationen zu Naturgefahren bieten beispielsweise Online-Portale der Länder zu Gefahrenzonen und Überflutungsflächen aufgrund von Flusshochwässerns sowie zur Hangwassergefährdung. Eine wichtige Informationsquelle ist die jeweilige Gemeinde. Die Expert*innen der Gewässerbetreuenden Dienststellen können ebenfalls fachkundige Beratung anbieten (Land OÖ, Land Salzburg, Wasserwirtschaftsämter in Bayern, Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung).

Trotz aller bautechnischer Maßnahmen kann ein Schadensereignis nie mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Gerade in Hochwasserabfluss- oder hangwassergefährdeten Bereichen besteht immer ein Restrisiko eines Schadensfalles. Um den auftretenden Schaden zu minimieren, sollte in den besonders gefährdeten, tiefliegenden Geschoßen eines Gebäudes die Raumnutzung angepasst werden. Besonders anfällige Elektrizitäts- und Heizungsinstallationen sollten nicht in diesen Geschoßen situiert sein. Diese Bereiche sollten für den Fall eines Wassereintrittes besonders aufgebaut sein. Es sollten wasserbeständige Baumaterialien verwendet werden.

Bereits vorhandene Leitungen können an der Kellerdecke angebracht werden oder in wasserdichten Kanälen verlegt werden.

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Gebäudeschutz vor eindringendem Grundwasser

Nach Starkniederschlägen und bei Hochwasser kann es zu einem enormen Anstieg des Grundwasserspiegels über die Gründungssohle kommen. Aufgrund des hierdurch entstehenden Wasserdruckes kommt es zu einer zusätzlichen Beanspruchung der Bauwerkssohle und -wände. Dies wird als drückende Grundwasser bezeichnet.

Bei drückendem Grundwasser ist eine Gebäudeabdichtung erforderlich. Dies lässt sich bei einem Neubau am besten an der Außenseite der Außenwände als geschlossene Wanne realisieren. Im Bestand kann die Außenseite im Rahmen einer Sanierung möglich sein. Als Alternative gibt es auch eine innenliegende Abdichtung. Da die Gebäudeabdichtungen doch sehr aufwendig sind, ist es ratsam diese Arbeiten von einem qualifizierten Bauunternehmen ausführen zu lassen.

Als Grundtypen der Gebäudeabdichtung werden die „Schwarze Wanne“ und die „Weiße Wanne“ unterschieden.

Als „Schwarze Wanne“ bezeichnet man eine Abdichtung, bei der die betroffenen Gebäudebereiche durch Bitumen- oder Kunststoffbahnen allseitig umschlossen werden. Diese Abdichtung wird im Regelfall als Außendichtung ausgeführt; das heißt, dass die Dichtungsbahnen auf der Gebäudeaußenseite angeordnet werden und damit in günstiger Weise gegen die Gebäudewände oder -sohle angedrückt werden.

Als „Weiße Wanne“ versteht man die Ausbildung der Außenwände und der Bodenplatte als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton entsprechend den hierfür geltenden technischen Regelwerken und Normen. Zusätzliche Dichtungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf eine sorgfältige Ausführung der Arbeitsfugen geachtet werden.

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Rückstau aus dem Kanal

Öffentliche Kanäle, welche neben Schmutzwässer auch Regenwässer ableiten, können bei einem Starkregenereignis bzw. Hochwasser eingestaut werden und das anfallende Wasser nicht mehr zur Gänze abführen. Das eingestaute Abwasser kann dabei über die Hauskanalanlage bis in die Häuser gelangen. Dabei kann es über Abläufe unterhalb der sogenannten Rückstauebene zu Überflutungen aus dem kommen.

Dabei kommt es zu einem Aufstauen des Wassers in den Kanalrohren und den Schächten. Aufgrund des höheren Wasserstandes im Kanal kann es zu einem Rückstau in die angeschlossenen Objekte kommen. Gerade in Kellern besteht die Gefahr, dass rückgestautes Wasser aus der Kanalisation durch die Anschlüsse wie Bodeneinläufe, WC´s, Duschen oder Waschmaschinenanschlüsse ins Gebäudeinnere drängt.

Die maßgebliche Rückstauebene aus dem Kanal ist bei der Projektierung der Abwasserentsorgungsanlage zu berücksichtigen. Auskunft zur maßgeblichen Rückstauebene erhält man beispielsweise beim zuständigen Abwasserverband, Gemeindeamt oder Magistrat).

Dies kann durch

  • Abwasserhebeanlagen oder
  • Rückstauverschlüsse bei untergeordneten Entwässerungsgegenständen (z. B. Gully, Bodenablauf)

vermieden werden.

Die Rückstauebene markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers im Kanalsystem und ist 15 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes anzusetzen (laut ÖNORM B2501). Oberhalb der maßgeblichen Rückstauebene anfallendes Abwasser kann im freien Gefälle entwässern, hier ist kein Problem im Hochwasserfall zu erwarten. Problematisch wird es für alle Entsorgungsstellen, die unterhalb der Rückstauebene situiert sind (z. B. WC, Dusche im Keller).

Abwasserhebeanlage: Wenn die Entsorgungsstelle unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene liegt, bietet nur eine Abwasserhebeanlage (mit Rückstauschleife) bzw. eine Rückstauhebeanlage Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanal.

Rückstauverschlüsse: Rückstauverschlüsse (z. B. automatische Absperrschieber, Absperrklappen etc.) sind nur bei untergeordneten Entwässerungsgegenständen (z. B. Gully, Bodenablauf) zulässig. Sie sind grundsätzlich geschlossen zu halten und dürfen nur während der Wartung geöffnet werden.

Mythos Rückstauklappe: „Eine Rückstauklappe ist ein geeignetes Bauteil, um die Flutung eines Gebäudes aus dem Kanal heraus zu verhindern.“ – Leider nein! Immer wieder kommt es zu Fehlern beim (nachträglichen) Einbau von Rückstauklappen, die sich fatal auswirken können. Aber vor allem ist eine regelmäßige Wartung der Klappen – vor allem bei fäkalienführenden Leitungen – erforderlich: Mindestens zwei Mal im Jahr ist eine Kontrolle durch Fachpersonal durchzuführen, der Betreiber selbst sollte mindestens monatlich die Funktion überprüfen. Zur Wartung gehören neben dem Entfernen von Schmutz und Ablagerungen auch das Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen sowie gegebenenfalls der Austausch der Dichtungen. Auch die Mechanik der beweglichen Abdichtorgane muss kontrolliert und bei Bedarf nachgefettet werden usw.

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Verwendung wasserbeständiger Baustoffe/-materialien

Der Baustoff Holz ist hervorragend für den Dachstuhl geeignet, selbst in hochwassergefährdeten Gebieten. In überflutungsgefährdete Räume im Keller wie auch im Erdgeschoss sollte dagegen auf Holzbaustoffen wie etwa Parkettböden verzichtet werden. Da sich Gipskartonplatten mit Wasser vollsaugen und dabei die Stabilität verlieren eignet sich zum Bau von Wänden eher Ziegel, Klinker oder Beton.

Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe wie etwa Heizöl, Diesel, Altöl, sowie Gülle, Jauche oder Silagesickersäfte können bei Überflutung zu beträchtlichen Gebäudeschäden sowie zu Gewässerverunreinigungen führen. Sind Anlagen für wassergefährdende Stoffe nicht ausreichend gesichert können diese aufschwimmen, umkippen oder sogar bersten. Schlauch- und Rohrleitungen können abreißen oder abgetrennt werden. Sie als Betreiber solcher Anlagen müssen ein Austreten wassergefährdender Stoffe bei Überflutung mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen verhindern.

Sicherung des Heizöltanks vor Aufschwimmen/Auftrieb

Neben den eigentlichen Hochwasserschäden werden oft auch Gebäude, Gewässer sowie die Umwelt durch austretendes Heizöl erheblich und nachhaltig geschädigt.

Die Ursachen hierfür sind entweder das Auslaufen von Heizöl durch Aufschwimmen oder die Überflutung eines Heizöltanks, möglicherweise aber auch durch undichte Stellen in der Heizungsanlage selbst.

Besteht keine Möglichkeit die Heizungsanlage und die Heizöltanks anderweitig aufzustellen, so sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, indem sämtlicher Öffnungen und Anschlüsse gegen eindringendes Wasser abgedichtet, sowie die Heizöltanks gegen ein Aufschwimmen bzw. einen Auftrieb nach oben mit entsprechenden Halterungen gesichert werden.

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Mögliche Gefahren für Bürger/innen

Hochwasserwissen – Kellerflutung

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Wasser im Keller kann zur tödlichen Gefahr werden!
Öffentliche Kanäle, welche neben Schmutzwässer auch Regenwässer ableiten, können bei einem Starkregenereignis bzw. Hochwasser eingestaut werden und das anfallende Wasser nicht mehr zur Gänze abführen. Das eingestaute Abwasser kann dabei über die Hauskanalanlage bis in die Häuser gelangen.

 

Hochwasserwissen – Strom bei Hochwasser

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Wenn ein Hochwasser kommt dann gibt es natürlich viele Gefahren, aber eine besondere Gefahr ist durch elektrischen Strom. Das Problem beim elektrischen Strom ist ein ganz einfach: Man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht, man riecht ihn nicht.

 

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